Honorar
Soweit wir keine Vergütungsvereinbarung treffen, bemisst sich die Höhe der Vergütung nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Maßgeblich ist danach der Gegenstandswert der Angelegenheit. Daraus errechnet sich die Höhe der Vergütung anhand der einschlägigen Gebührentatbestände des RVG.
Natürlich prüfe ich mit Ihnen die Möglichkeiten für Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, wenn dies in Betracht kommt und stelle bei positivem Prüfergbnis den entsprechenden Antrag für Sie.
Auch wenn Sie Beratungshilfe (Beratungsschein) erhalten, stehe ich selbstverständlich als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung.
Zur Vereinbarung eines Termins zur Erstberatung einfach anrufen unter:
Tel.: 06103 2076680
Einen Termin zur Erstberatung erhalten Sie bei mir sehr schnell. In der Regel kann die Erstberatung bereits am gleichen Tag oder innerhalb der nächsten 1 bis 2 Tage stattfinden. Ich freue mich über Ihre Anfrage.
Natürlich können Sie auch einen kostenlosen Rückruf anfragen. Bitte verwenden Sie dazu das Kontaktformular auf der Unterseite Kontakt oder senden Sie mir eine E-Mail an: [email protected]
Ablauf
1.
Einfach anrufen und einen Termin zu Erstberatung vereinbaren. Sie erhalten Termine zur Erstberatung bei mir sehr schnell (oft noch am gleichen Tag oder in den nächsten 1 bis 2 Tagen).
2.
In der Erstberatung besprechen wir in Ruhe Ihren Fall vor Ort bei mir in der Kanzlei und klären alle wesentlichen Fragen. Auf Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch stattfinden.
3.
Ich empfehle Ihnen dann eine Strategie für das weitere Vorgehen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie mich mit der Vertretung und Abwicklung Ihres Falls beauftragen wollen.